Seite 1 2 3 Nationalfarben: Zur Historie der Bundesflagge
Nach heftigen Ausschreitungen 1848 tagte die erste deutsche Nationalversammlung am 18. März in der Frankfurter Paulskirche und legte Schwarz-Rot-Gold als deutsche Flagge im Reichgesetzblatt fest.
1867 veranlasst Otto von Bismarck persönlich den Entwurf einer neuen schwarz-weiß-roten Flagge für Kriegs- und Handelsmarine und den Norddeutschen-Bund. Der Öffentlichkeit wurde erklärt, Schwarz-Weiß repräsentiere Preußen und Rot-Weiß die Hansestädte. Anhängern der alten Trikolore war die deutsche Einheit wichtiger als die ehemalige Fahne und so akzeptierte man sie ab 1871 als Nationalflagge des Kaiserreiches.
1919 nach Gründung der Weimarer Republik wurde Schwarz-Rot-Gold wieder als Nationalflagge eingesetzt und galt bis zur Machtergreifung der Nationalsozialisten als Symbol einer von gemäßigten Kräften gebildeten Republik. 1933 erklärten die Nationalsozialisten ihre Parteifarben Schwarz-Weiß-Rot zur neuen Nationalfahnen. Ab 1935 wurde die alte Trikolore als radikal verboten und nur noch die Hakenkreuzfahne gehisst. Ihrer Symbolik nach steht die rote Grundfarbe für den Sozialismus, der weiße Kreis für Nationalismus und das schwarze Hakenkreuz wird mit dem Sieg des arischen Menschen erklärt.
Nach Ende des zweiten Weltkrieges wurden zunächst alle alten Flaggen verboten und erst 1949 wird Schwarz-Rot-Gold als Nationalfahne im Grundgesetz verankert.
§ 22: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold“